Wer zahlt den Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb? Kosten und Abrechnung einfach erklärt
Ein wichtiger Punkt, der bei der Planung von betrieblichen Erste-Hilfe-Kursen oft für Fragen sorgt: Wer kommt eigentlich für die Kosten auf? Die gute Nachricht für alle Arbeitgeber vorweg: In den allermeisten Fällen ist die Ausbildung für den Betrieb komplett kostenlos.
Hier erfahren Sie, wie die Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen funktioniert und worauf Sie achten müssen.
Grundsatz: Die Berufsgenossenschaft zahlt
Wenn Ihre Mitarbeiter über eine gewerbliche Berufsgenossenschaft (BG) oder eine Unfallkasse versichert sind, übernimmt der zuständige Träger grundsätzlich die vollen Kosten für die Grundausbildung und das regelmäßige Training (Fortbildung) der betrieblichen Ersthelfer.
Die Voraussetzungen für die kostenfreie Schulung
Damit die Berufsgenossenschaft die Kosten übernimmt, müssen ein paar formale Bedingungen erfüllt sein:
Der Teilnehmer muss offiziell als betrieblicher Ersthelfer für das Unternehmen benannt sein.
Die Anzahl der geschulten Personen muss im Rahmen der vorgeschriebenen Quote (z. B. 5 Prozent der Beschäftigten im Büro) liegen.
Die Schulung muss bei einer von den Unfallversicherungsträgern ermächtigten Stelle (wie unserem Kurs bei LifeSaver) stattfinden.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Die Abrechnung läuft für Sie denkbar einfach und entspannt:
BG-Formular vorbereiten: Vor dem Kurs füllen Sie das Abrechnungsformular / die Teilnehmerliste Ihrer Berufsgenossenschaft aus und versehen es mit Ihrem Firmenstempel und Ihrer Unterschrift. (Bei manchen BGs wie VBG oder BGW beantragen Sie vorab online einen Gutschein-Code).
Zum Kurs mitbringen: Sie übergeben das Formular am Schulungstag einfach unserem Dozenten.
Direktabrechnung: Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen LifeSaver Rhein-Main-Taunus und Ihrer Berufsgenossenschaft – Sie müssen sich um die Rechnungsbegleichung im Regelfall um nichts weiter kümmern.
Private oder freiwillige Kurse
Möchten Mitarbeiter einen Kurs rein privat oder außerhalb der offiziellen Ersthelfer-Plätze des Unternehmens machen, greift die BG-Regelung in der Regel nicht. Diese Kosten müssen dann privat oder als freiwillige Weiterbildung vom Arbeitgeber getragen werden.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme
Ist der betriebliche Erste-Hilfe-Kurs für Arbeitgeber wirklich kostenlos?
In den meisten Fällen ja, sofern die Teilnehmenden offiziell als betriebliche Ersthelfer benannt sind und die Schulung bei einer ermächtigten Stelle stattfindet.
Was muss ich vor der Buchung bereithalten?
Die Mitgliedsnummer Ihrer Berufsgenossenschaft, um vorab zu prüfen, ob alle Formalitäten für die kostenfreie Ausbildung erfüllt sind.
Übernimmt die BG auch private Erste-Hilfe-Kurse?
Nein. Kurse außerhalb der offiziellen Ersthelfer-Plätze des Unternehmens müssen privat oder als freiwillige Weiterbildung getragen werden.
Tipp für die Praxis
Halten Sie vor der Kursbuchung einfach die Mitgliedsnummer Ihrer Berufsgenossenschaft bereit. So lässt sich direkt prüfen, ob alle Formalitäten für die kostenfreie Ausbildung erfüllt sind.
Sie möchten Ihre Ersthelfer kostenfrei über die Berufsgenossenschaft schulen lassen? Fragen Sie jetzt Ihren Wunschtermin an – wir übernehmen den Rest.