Häufige Fragen (FAQ)

1. Wie funktioniert die Kostenübernahme und Abrechnung für Firmen & Betriebe?

  • Betriebe, Handwerk, Industrie, Seniorenheime & Pflegedienste: Das offizielle BG-Formular der Berufsgenossenschaft bringen Sie ganz unkompliziert im Original zum Kurstermin mit. Ein vorheriger Antrag ist in der Regel nicht erforderlich.

  • Sportvereine: Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihr Verein bei der Verwaltung-Berufsgenossenschaft (VBG) gemeldet ist. Das benötigte VBG-Formular bringen Sie ebenfalls im Original mit. Falls keine Kostenübernahme über die VBG greift, bieten wir attraktive Team-Pauschalen für Selbstzahler an.

2. Wie läuft das bei Arzt- und Zahnarztpraxen?

  • Medizinisches Personal: Das notwendige BG-Formular bringen Sie einfach zum Kurstermin mit (ein vorheriger Antrag ist meist nicht erforderlich).

  • Private Zusatztrainings für Ärztinnen & Ärzte: Für individuelle oder zusätzliche Notfalltrainings außerhalb der regulären Praxisschulungen erfolgt die Abrechnung direkt als Privatleistung (auf Honorarbasis) zwischen Ihnen und uns. Eine Abrechnung über BG oder Unfallkassen ist hierfür ausgeschlossen.

3. Wie ist das bei Freiwilligen Feuerwehren?

Die Abrechnung erfolgt über die jeweilige Unfallkasse.

  • Hessen (UKH): Gutscheine bitte vorab bei der UKH beantragen und im Original zum Kurs mitbringen.

  • Rheinland-Pfalz (UK RLP): Die von der UK RLP bereitgestellten Original-Unterlagen zum Kurstermin mitbringen. Ohne Originale ist keine Abrechnung möglich.

4. Wie läuft die Buchung für Schulen, Schüler und private Gruppen?

  • Schulen & Schüler: Kurse für Schulklassen oder Lehrkräfte werden je nach Trägerschaft (z. B. über den Schulträger oder die zuständige Unfallkasse) abgerechnet. Sprechen Sie uns an – wir klären die Details im Vorfeld gemeinsam.

  • Private Gruppen: Rein private Trainings (z. B. für Familien oder geschlossene Gruppen) werden direkt als Privatkurs abgerechnet. Sprechen Sie uns an – wir erstellen Ihnen hierzu gerne ein maßgeschneidertes Angebot.