Erste-Hilfe-Schulungen für Verwaltungen, Ämter & öffentliche Behörden
Zertifizierte Ersthelfer-Ausbildung & Fortbildung nach DGUV direkt in Ihrer Dienststelle – im Main-Taunus-Kreis und gesamten Rhein-Main-Gebiet.
Öffentliche Verwaltungen, Kommunen und Behörden stehen täglich im direkten Bürgerkontakt. Ob im Rathaus, Bürgerbüro, Bauhof oder in den Fachämtern – ein medizinischer Notfall kann jederzeit eintreffen. Als ermächtigte Ausbildungsstelle bietet LifeSaver Rhein-Main-Taunus rechtssichere, praxisnahe Inhouse-Schulungen für den öffentlichen Dienst an.
Ihre Vorteile als Behörde & öffentlicher Träger
100 % DGUV-konform & rechtssicher: Unsere Schulungen erfüllen alle Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 sowie der zuständigen Unfallkassen (z. B. UKH – Unfallkasse Hessen).
Bequemer Abrechnungsservice: Die Kostenübernahme für Ihre Ersthelferinnen und Ersthelfer kann in der Regel direkt über den zuständigen Unfallversicherungsträger (z. B. UKH) abgewickelt werden.
Inhouse-Schulung vor Ort: Kein Aufwand für Dienstreisen oder Freistellungszeiten – Stefan Reinhard führt die Schulung direkt in Ihren Schulungs- oder Besprechungsräumen durch.
Behördenspezifische Notfallszenarien: Neben den klassischen Erste-Hilfe-Inhalten gehen wir gezielt auf Notfälle im Publikumsverkehr, Raumnotfälle sowie den Umgang mit vorhandenen betrieblichen Defibrillatoren (AED) ein.
Maximale Praxisnähe: Einsatz moderner Feedback-Puppen für realitätsnahes Reanimationstraining und direkte Handlungssicherheit im Amt.
Schulungsinhalte nach DGUV Grundsatz 304-001
Ablauf & Notfallmanagement: Einleitung der Rettungskette, Notruf absetzen, Eigenschutz im Publikumsbereich.
Reanimation & AED-Einsatz: Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Erwachsenen inklusive Einweisung in den bahnhofs- oder rathauseigenen Defibrillator.
Akute Notfälle im Bürgerkontakt: Schlaganfall, Herzinfarkt, Bewusstlosigkeit, epileptische Anfälle und Atemnot.
Wundversorgung & Trauma: Behandlung von Schnittverletzungen, Verbrennungen und Sturzverletzungen (z. B. im Bauhof- oder Außendienstbereich).
Wer muss in Behörden geschult werden?
Nach den Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherung gelten für den öffentlichen Dienst folgende Mindestanforderungen an die Anzahl der Ersthelfer:
Bei 2 bis zu 20 anwesenden Beschäftigten: mindestens 1 Ersthelfer
Bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten:
in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: mindestens 5 % der Belegschaft
in sonstigen Betrieben (z. B. Bauhöfe, Betriebshöfe): mindestens 10 % der Belegschaft
Hinweis: Die Grundausbildung sowie die zweijährliche Fortbildung (Erste-Hilfe-Training) sind für Ersthelfer im öffentlichen Dienst gesetzlich vorgeschrieben.
So einfach buchen Sie Ihre Behörden-Schulung
Anfrage stellen: Wählen Sie Ihren Wunschtermin für Ihre Dienststelle in Hofheim, Frankfurt, Wiesbaden, Mainz oder der Region.
Kostenklärung: Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Abrechnung mit der Unfallkasse Hessen (UKH) bzw. Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Inhouse-Training: Stefan Reinhard kommt mit allen Schulungs- und Übungsmaterialien direkt zu Ihnen in die Behörde.
Sie haben weitere Fragen zur Abrechnung, zum Ablauf oder zur Vorbereitung vor Ort?
Weitere häufige Fragen finden Sie in unseren FAQ