Erste-Hilfe-Schulungen für Verwaltungen, Ämter & öffentliche Behörden

Zertifizierte Ersthelfer-Ausbildung & Fortbildung nach DGUV direkt in Ihrer Dienststelle – im Main-Taunus-Kreis und gesamten Rhein-Main-Gebiet.

Öffentliche Verwaltungen, Kommunen und Behörden stehen täglich im direkten Bürgerkontakt. Ob im Rathaus, Bürgerbüro, Bauhof oder in den Fachämtern – ein medizinischer Notfall kann jederzeit eintreffen. Als ermächtigte Ausbildungsstelle bietet LifeSaver Rhein-Main-Taunus rechtssichere, praxisnahe Inhouse-Schulungen für den öffentlichen Dienst an.

Ihre Vorteile als Behörde & öffentlicher Träger

  • 100 % DGUV-konform & rechtssicher: Unsere Schulungen erfüllen alle Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 sowie der zuständigen Unfallkassen (z. B. UKH – Unfallkasse Hessen).

  • Bequemer Abrechnungsservice: Die Kostenübernahme für Ihre Ersthelferinnen und Ersthelfer kann in der Regel direkt über den zuständigen Unfallversicherungsträger (z. B. UKH) abgewickelt werden.

  • Inhouse-Schulung vor Ort: Kein Aufwand für Dienstreisen oder Freistellungszeiten – Stefan Reinhard führt die Schulung direkt in Ihren Schulungs- oder Besprechungsräumen durch.

  • Behördenspezifische Notfallszenarien: Neben den klassischen Erste-Hilfe-Inhalten gehen wir gezielt auf Notfälle im Publikumsverkehr, Raumnotfälle sowie den Umgang mit vorhandenen betrieblichen Defibrillatoren (AED) ein.

  • Maximale Praxisnähe: Einsatz moderner Feedback-Puppen für realitätsnahes Reanimationstraining und direkte Handlungssicherheit im Amt.

Schulungsinhalte nach DGUV Grundsatz 304-001

  • Ablauf & Notfallmanagement: Einleitung der Rettungskette, Notruf absetzen, Eigenschutz im Publikumsbereich.

  • Reanimation & AED-Einsatz: Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Erwachsenen inklusive Einweisung in den bahnhofs- oder rathauseigenen Defibrillator.

  • Akute Notfälle im Bürgerkontakt: Schlaganfall, Herzinfarkt, Bewusstlosigkeit, epileptische Anfälle und Atemnot.

  • Wundversorgung & Trauma: Behandlung von Schnittverletzungen, Verbrennungen und Sturzverletzungen (z. B. im Bauhof- oder Außendienstbereich).

Wer muss in Behörden geschult werden?

Nach den Richtlinien der gesetzlichen Unfallversicherung gelten für den öffentlichen Dienst folgende Mindestanforderungen an die Anzahl der Ersthelfer:

  • Bei 2 bis zu 20 anwesenden Beschäftigten: mindestens 1 Ersthelfer

  • Bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten:

    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: mindestens 5 % der Belegschaft

    • in sonstigen Betrieben (z. B. Bauhöfe, Betriebshöfe): mindestens 10 % der Belegschaft

Hinweis: Die Grundausbildung sowie die zweijährliche Fortbildung (Erste-Hilfe-Training) sind für Ersthelfer im öffentlichen Dienst gesetzlich vorgeschrieben.

So einfach buchen Sie Ihre Behörden-Schulung

  1. Anfrage stellen: Wählen Sie Ihren Wunschtermin für Ihre Dienststelle in Hofheim, Frankfurt, Wiesbaden, Mainz oder der Region.

  2. Kostenklärung: Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Abrechnung mit der Unfallkasse Hessen (UKH) bzw. Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.

  3. Inhouse-Training: Stefan Reinhard kommt mit allen Schulungs- und Übungsmaterialien direkt zu Ihnen in die Behörde.

    Sie haben weitere Fragen zur Abrechnung, zum Ablauf oder zur Vorbereitung vor Ort?

    Weitere häufige Fragen finden Sie in unseren FAQ