Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb? Die wichtigsten BG-Vorgaben
Im Ernstfall muss es schnell gehen und die Berufsgenossenschaften verstehen beim Thema Arbeitssicherheit keinen Spaß. Hier ist der kompakte Überblick zur Ersthelfer-Quote für Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet.
Grundregel nach DGUV Vorschrift 1
Wie viele Ersthelfer ein Betrieb benötigt, hängt primär von der Anzahl der anwesenden Beschäftigten und der Art der betrieblichen Tätigkeiten ab.
Die Berufsgenossenschaften (DGUV) schreiben hier klare Quoten vor:
In Verwaltung- und Handelsbetrieben:
Ab 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten muss mindestens 1 Ersthelfer ausgebildet sein.
Bei mehr als 20 Beschäftigten sind es 5 Prozent.
In sonstigen (z.B. produzierenden oder handwerklichen) Betrieben:
Hier liegt die Quote ab 20 anwesenden Versicherten bei 10 Prozent.
Wichtig: Es zählt nicht die Gesamtzahl aller Mitarbeiter im Arbeitsvertrag, sondern die Höchstzahl der gleichzeitig anwesenden Personen (inklusive Teilzeit, Aushilfen und Azubis). Wer wird zum Ersthelfer ernannt?
Nicht jeder, der vor Jahren mal einen Kurs gemacht hat, gilt automatisch im Betrieb als Ersthelfer.
Die Ausbildung muss:
1. Von einer offiziellen Stelle durchgeführt worden sein.
2. Maximal zwei Jahre zurückliegen (die Frist für die Auffrischung beträgt exakt 24 Monate).
Verantwortung der Unternehmensleitung:
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, die ausreichende Anzahl an Ersthelfern sicherzustellen. Bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft kann das Fehlen von Ersthelfern zu empfindlichen Bußgeldern und Problemen mit dem Versicherungsschutz führen.
Fazit: Prüfen Sie am besten quartalsweise, ob Ihre Ersthelfer-Quote durch Neueinstellungen noch passt.